Zensur bei Bluewin
Wie sich herausgestellt hat, filtert Bluewin einzelne harmlose Pornoseiten und hält sie ihren Kunden vor. Dieselben Seiten sind bei Cablecom noch erreichbar (Stand 1.2.2012). Betroffen sind die Webseiten http://xvideos.com, eine der grössten Pornoseiten der Welt, sowie http://video.xnxx.com/.
Wenn also Bluewin-Kunden auf obige Links klicken, werden sie statt auf die IP-Adressen 69.55.48.246 (http://xvideos.com) und http://69.55.52.28 auf die Sperrseite unter http://block.bluewin.ch mit der IP-Adresse 195.186.135.199 umgeleitet.
Bluewin-Kunden sehen also diese hübsche Belehrung:
Cablecom-Kunden hingegen sehen weiterhin die richtigen Seiten, also z.B.:
Hier werden also einfach Seiten gesperrt, nur weil vielleicht mal jemand irgendwo auf diesen Seiten ein Video gesehen hat, in dem die Darsteller ausgesehen haben, wie 17½, statt wie 18. Der Witz ist, dass die Schweizer Zensurstelle «Kobik» («Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität») nicht etwa veranlasst, das die umstrittenen Videos vom Betreiber entfernt werden, was zweifellos möglich gewesen wäre, sondern versucht, eine staatliche Zensur einzurichten. Das ist vergleichbar, als ob die Polizei vor ein Haus, in dem Kinder vergewaltigt werden, eine Barriere aufstellen würde, um zu verhindern, dass das jemand sehen kann. Den Kindern ist damit nicht geholfen und die Barriere kann man umgehen.
Die Kunden sollten Bluewin für die Bevormundung abstrafen und zur Cablecom wechseln (bis dort auch Sperren gefunden werden). Wir von der Piratenpartei hingegen fordern ein klares Verbot von Websperren.
KOBIKs Rechtfertigung
Die Antwort KOBIKs auf eine Beschwerde:
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre Meldung an die Koordinationsstelle zur >Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
Die von Ihnen angegebene Seite (www.xvideos.com) wurde durch Ihren Internetdienstanbieter gesperrt. Die Sperrung geschah aufgrund einer Meldung der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK). Uns wurde oben genannte Internetseite von verschiedenen Instanzen (Bevölkerung und Vereine) als möglicherweise strafbar gemeldet. Bei der Überprüfung der Inhalte musste festgestellt werden, dass gewisse Bilder und Videos gemäss Art. 197 Abs. 3 StGB (Pornografie) strafbar sind. Dabei fielen insbesondere mehrere Darstellungen mit kinderpornografischem Inhalt auf. In der Schweiz sind sämtliche Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern verboten, darunter fallen auch Zeichnungen und grafische Darstellungen (vgl. Art. 197 Abs.3 iVm Art. 197 Abs.1: …pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen oder andere Gegenstände…).
Auch wenn ein Grossteil der Inhalte von www.xvideos.com in der Schweiz nicht strafbar ist, so wurden trotzdem einzelne Verstösse gegen Art. 197 Abs. 3 StGB festgestellt und die Internet Access Provider in der Schweiz entsprechend informiert. Die Schweizerischen Internetanbieter entscheiden aufgrund der eigenen Firmenethik und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ob und wie lange sie den Zugang zu einer von KOBIK gemeldeten Internetseite sperren wollen.
Die Sperrung kinderpornografischer Inhalte durch Schweizer Internetanbieter hat rein präventive Zwecke. Es werden keine persönliche Daten erhoben und/oder den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Durch die Sperren werden Bürger vom unfreiwilligen Zugriff (z.B. durch SPAM) auf strafbare Internetseiten geschützt und die (werbebedingten) Einnahmen der Betreiber aufgrund der gesunkenen Aufrufe erheblich gemindert.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Für weitere Fragens stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
KOBIK
Man beachte: «Ein grosser Tel der Inhalte […] ist nicht strafbar.» Die Sperrung erfolgt also wegen vereinzelter Beiträge. Nach diesem Kriterium müsste wohl jede Plattform gesperrt werden, wo Nutzer unkontrolliert Inhalte veröffentlichen können, insbesondere http://youtube.com, http://wordpress.com, http://www.blogspot.com, sowie sämtliche Diskussionsforen. Inakzeptabel ist insbesondere, dass wegen vereinzelter beanstandeter Sexfilme, die notabene wohl nicht einmal eingehend auf das genaue Alter der Darsteller geprüft wurden, wird ein ganzes Portal geschlossen. Das dürfen wir nicht akzeptieren, das macht unser Internet kaputt! Am Ende traut sich niemand mehr, eine offene Plattform zu betreiben, schon gar nicht, wenn es um vermeintlich «heikle» Themen geht, wie Sex, Produktekritik, Politik oder Religion. Solche Aktionen treiben Anbieter im Internet zur Selbstzensur.
Die Zensur umgehen
Solche Filter sind nicht nur willkürlich, sie sind auch untauglich. Mit wenig Wissen ist es sehr leicht, diese Pseudosperren zu umgehen. Der Trick ist, dass Bluewin nur die Auflösung des Namens http://xvideos.com auf seine IP-Adresse 69.55.48.246 unterbindet. Wer die IP-Adresse kennt, kann den Dienst direkt ansurfen.
Bluewin kann diese Auflösung darum manipulieren, weil Abfragen zur Namensauflösung über das Modem oder den Router ihrer Kunden an den DNS-Server von Bluewin umgeleitet werden. Umgehen kann man diese untaugliche Zensur leicht, indem man einen eigenen DNS-Server einträgt. Das kann entweder im eigenen Computer geschehen oder auf dem Router. Dazu trägt man als DNS-Server z.B. die Adresse von OpenDNS ein, 208.67.222.222 oder den DNS-Server von Google: 8.8.8.8. Weitere DNS-Server gibt es unter http://theos.in/windows-xp/free-fast-public-dns-server-list/.
Wer Linux benutzt (Ubuntu, OpenSuse, Fedora, etc.), der braucht nur das Paket bind9 zu installieren und die Zeile nameserver 127.0.0.1 als einzige nameserver-Zeile nach /etc/resolv.conf schreiben, schon wird der eigene, völlig unabhängige DNS-Server verwendet. Stattdesen kann man auch nameserver 208.67.222.222 oder nameserver 8.8.8.8 eintragen.
Die Technik
Man kann leicht eine Sperre prüfen, auch wenn man nicht über Bluewin surft, z.B. mit dem Program dig:
Beim eigenen DNS-Server kommt eine Liste mit gültigen IP-Adressen:
> dig xvideos.com ; <<>> DiG 9.7.3 <<>> xvideos.com ;; global options: +cmd ;; Got answer: ;; ->>HEADER<<- opcode: QUERY, status: NOERROR, id: 31980 ;; flags: qr rd ra; QUERY: 1, ANSWER: 14, AUTHORITY: 0, ADDITIONAL: 0 ;; QUESTION SECTION: ;xvideos.com. IN A ;; ANSWER SECTION: xvideos.com. 1799 IN A 69.55.61.180 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.52.86 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.52.7 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.52.200 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.59.148 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.52.105 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.61.167 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.48.246 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.61.177 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.61.178 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.63.31 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.48.164 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.48.163 xvideos.com. 1799 IN A 69.55.59.132 ;; Query time: 23 msec ;; SERVER: 192.168.99.204#53(192.168.99.204) ;; WHEN: Thu Feb 2 01:45:59 2012 ;; MSG SIZE rcvd: 253
Sucht man über den Server von Bluewin, kommt nur die IP der Sperrseite:
> dig @dns1.bluewin.ch xvideos.com ; <<>> DiG 9.7.3 <<>> @dns1.bluewin.ch xvideos.com ; (1 server found) ;; global options: +cmd ;; Got answer: ;; ->>HEADER<<- opcode: QUERY, status: NOERROR, id: 9759 ;; flags: qr aa rd ra; QUERY: 1, ANSWER: 1, AUTHORITY: 0, ADDITIONAL: 0 ;; QUESTION SECTION: ;xvideos.com. IN A ;; ANSWER SECTION: xvideos.com. 3600 IN A 195.186.135.199 ;; Query time: 40 msec ;; SERVER: 195.186.1.110#53(195.186.1.110) ;; WHEN: Thu Feb 2 01:47:07 2012 ;; MSG SIZE rcvd: 45
Umgekehrt kann man mit nslookup sehen, dass 1195.186.135.199 die Blockierseite von Bluewin ist:
> nslookup 195.186.135.199 Server: 192.168.99.204 Address: 192.168.99.204#53 Non-authoritative answer: 199.135.186.195.in-addr.arpa name = block.bluewin.ch. Authoritative answers can be found from:
Diskussion bei den Piraten
Dieses Thema kam auf im Forum der Piratenpartei Schweiz: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3445.msg31115






